Dazu muss ich weder Herrn Werk, noch seinen Anwalt Herrn RA F.D. befragen. Ich weiß, dass es erlaubt ist und es ist allgemein bekannt, dass es gestattet ist.
Siehe dazu auch u.A. https://community.woltlab.com/…1-lizenzkauf-und-verkauf/
Im Übrigen bewegst du dich langsam auf recht dünnem Eis mit deinen Aussagen. Denn was du hier versuchst du vermitteln ist, dass entgegen öffentlich durch die Geschäftsführung und der Mitarbeiter der WoltLab GmbH getroffene Aussagen rechtliche Konsequenzen zu erwarten sind, wenn man seinen Account verkauft. Damit ist es kein törichter Versuch der Verleumdung, sondern Verleumdung. Zumindest würde ich als Firma das so sehen.