Bereits gestern wurde mitgeteilt, dass ein finales Urteil im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof erst am 1. Juli zu erwarten sein wird. Trotzdem wirft diese Verhandlung einmal mehr Fragen auf und es wird diskutiert, wie weit Anonymität im Internet gehen darf?
Auslöser dieser Debatte war die Klage eines Arztes aus Schwäbisch Gmünd, der den Namen und die Adresse eines Nutzers verlangte, der beim Internet-Bewertungsportal "Sanego" laut Urteil der Vorinstanz falsche Tatsachen verbreitet hat.
Grundsätzlich bestimmt das Telemediengesetz von 2007, dass Anbieter von Internetdiensten die Nutzung "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen" haben, "soweit dies technisch möglich und zumutbar ist" (Telemediengesetz, §13 Abschnitt 4). Dieser Passus sollte die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Redefreiheit (Artikel 5) untermauern, um die freie Meinungsäußerung all derer zu erlauben, die ansonsten z.B. persönliche Nachteile oder andere negative Folgen befürchten müssten (Angehörige von Minderheiten, Kranke bzw. Verbrechensopfer).
Zugleich sieht das TMG bei Strafermittlungen oder zur polizeilichen Gegenabwehr Ausnahmen vor, so dass unter bestimmten Umständen Auskünfte über Nutzer erteilt werden dürfen, gar müssen.
Des Weiteren schützt das Recht auf Meinungsfreiheit keine falschen Tatsachenbehauptungen und endet bei Schmähkritik bzw. Beleidigung. In solchen Fällen können Betroffene eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einreichen, mit der ein Gericht z.B. einen Internet-Anbieter verpflichten kann, ehrverletzende Aussagen zu löschen. Optional gibt es natürlich auch die Strafanzeige gegen unbekannt.
Soweit also einmal die rechtliche Lage und der Ausgangspunkt für dieses Revisionsverfahren.
Tatsache ist und das dürfte vermutlich jeder Internetnutzer und auch Forenbesitzer wissen, dass Bewertungen sowohl immer subjektiv sind als auch die potenzielle Gefahr von Missbrauch stets vorhanden ist. Unter dem Deckmantel der vermeintlichen freien Meinungsäußerung kann also allerlei reale Schmähung subsummiert werden und dass das nicht immer harmlos und ohne Folgen bleiben muss, ist klar.
Je nach Urteil wird dann klar werden, was Internet-Anbieter zukünftig tun müssen, ob das Telemediengesetz einen Zusatz erhält bzw. wie es um die vermeintliche Anonymität im www bestellt sein wird.
Was denkt ihr über das Verfahren, das Problem hinter der Klage bzw. wie seht ihr die Anonymität im www, etwaige Probleme und welches Urteil würdet ihr selber begrüßen bzw. euch nicht erhoffen?